Referenzen :
– Mitglied in der DESAG ( Deutsche
Sachverständigen Gesellschaft mbH )
– Mitglied im BSG e.V. (Berufsfachverband für das
Sachverständigen und Gutachterwesen e.V. )
Für die Fahrzeug- und Schadenbewertung arbeite ich mit den Kalkulationsprogrammen der Firma: Audatex.
Dies garantiert eine verlässliche Ermittlung aller notwendigen Werte für PKW, Transporter und LKW uvm.
Sie als Geschädigter haben nach herrschender Rechtsprechung das uneingeschränkte Recht einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Reihenfolge der Kontaktaufnahme :
- Kfz – Sachverständiger
- Rechtsanwalt
- Versicherung
In meinem Sachverständigenbüro biete ich Ihnen eine kompetente Abwicklung von:
- – Unfallschadenkalkulation,
- – Unfallgutachten
- – Wertgutachten
- – Kurzgutachten
- – Kostenvoranschläge
- – Fahrzeugbewertung Neu- und Gebrauchtwagen
- – Gutachten zur Beweissicherung, Beweissicherungsverfahren
- – Motorschadenanalyse, Agregatschadenanalyse
- – Rechnungsprüfung
- – Nachbesichtigung
- – Fahrzeugtechnik, Lackgutachten
- – Gutachtenerstellung für PKW, Transporter, LKW, Quads- und Motorräder, Wohnmobil
- – Restwertermittlungen
- – Lackschichtdickenmessungen
- – „Schwacke“ Fahrzeugbewertung
- – Kaufberatung
Sachverständiger in Karlsruhe
Wichtig für Sie :
-Flexible und kurzfristige Termine
Termine für Unfallgutachten und sonstige Gutachten biete ich im Normalfall am Tag Ihrer Anfrage an, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag.
Flexible Termine sind auch am Wochenende möglich.
-Auf Wunsch direkter elektronischer Versand der
Schadengutachten.
Tipps :
Kfz – Haftpflichtschäden
Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn ein Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte ist. Nur bei Kfz-Haftpflichtschäden kann der Geschädigte in eigener Entscheidung einen freien Gutachter wählen und beauftragen.
Es sei darauf hingewiesen, dass die juristische Beweislast grundsätzlich immer beim Geschädigten liegt.
Kfz – Kaskoschäden
Die Kfz-Kaskoversicherung greift bei selbst verschuldeten Unfällen. Je nach vertraglicher Vereinbarung sind auch mutwillige Beschädigungen (Vandalismus), Wild-, Hagel-, Sturm-, Brand-, sowie Einbruch- /Diebstahlschäden u.a. abgedeckt. Genaueres entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungspolice. Bei Kaskoschäden wird der Gutachter in der Regel von der Versicherung beauftragt. Sprechen Sie Ihre Versicherung darauf an, ob Sie die Möglichkeit haben, unser Büro einzuschalten.
Wozu ein Gutachten ?
Ein Gutachten dokumentiert u.a. Schadensumfang und
-höhe, den jeweiligen Wiederbeschaffungswert und
Restwert eines Fahrzeuges. Es enthält ggf. Angaben zu
Wertminderung und Nutzungsausfall, je nach Alter,
Laufleistung und Nutzungsart.
Es dient zur Schadensregulierung bei Versicherungen,
Rechtsanwälten und Werkstätten.
Gleichzeitig wird dem Fahrzeugbesitzer, im Falle einer
Veräußerung, eine Grundlage für spätere
Verkaufsverhandlungen geschaffen, da eine sogenannte
Offenbarungspflicht für den Verkäufer besteht.
Wer hat die Kosten eines Gutachtens zu tragen?
Die entstehenden Kosten für die Gutachtenerstellung
trägt bei klarer Sachlage die Versicherung des Unfallgegners, mit der wir im Rahmen einer Abtretung
Erfüllungshalber abrechnen, so dass Sie bei uns nicht in Vorkasse treten müssen.
Mittlerweile bieten die Versicherungen der Unfallverursacher immer häufiger an, den Schaden „schnell und unkompliziert“ zu regeln. Es wird auch sofort ein eigener Sachverständiger oder eine Partnerwerkstatt vermittelt, hierbei ist jedoch davon auszugehen, dass in erster Linie die Interessen der Versicherung wahrgenommen werden.
Wir als freies Sachverständigenbüro vertreten Ihre Interessen, versicherungs- und werkstattunabhängig.
